Junger Mann in Arbeitskleidung in einer Fabrikhalle

Rutschsicherheit am Arbeitsplatz


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Rutschsicherheit am Arbeitsplatz: Welche Vorschriften gelten in Deutschland?

Arbeitssicherheit ist ein Thema, das in Deutschland einen hohen Stellenwert hat. Gerade die Rutschsicherheit spielt dabei eine entscheidende Rolle, denn Unfälle durch Ausrutschen, Stolpern oder Stürzen (sogenannte "Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle" oder kurz "SRS-Unfälle") gehören zu den häufigsten Unfallarten am Arbeitsplatz. Viele Unternehmen fragen sich: Welche Vorschriften gibt es hierzu, und sind sie wirklich verpflichtend?

In diesem Blog-Beitrag klären wir über die rechtlichen Grundlagen in Deutschland auf, beleuchten die Konsequenzen bei Nichteinhaltung und zeigen auf, was Unternehmen beachten müssen, um ihre Mitarbeiter zu schützen.

Rechtliche Grundlagen: Von Vorschrift bis Empfehlung

Die Vorschriften zur Rutschsicherheit in der deutschen Arbeitssicherheit sind verbindlich und verpflichtend. Sie sind nicht als bloße Empfehlungen gedacht, sondern als rechtlich bindende Vorgaben, die Unternehmen umsetzen müssen.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen finden sich in folgenden Dokumenten:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber generell, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Bereitstellung sicherer Arbeitsflächen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sie konkretisiert die Anforderungen an sichere Arbeitsmittel und Arbeitsumgebungen.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Hierbei handelt es sich um konkrete, vom Ausschuss für Arbeitsstätten erarbeitete Regelungen. Die ASR A1.5/1,2 "Fußböden" ist für die Rutschsicherheit besonders relevant. Sie schreibt vor, dass Fußböden so beschaffen sein müssen, dass die Rutschgefahr so gering wie möglich ist. Die ASR enthält zudem eine Tabelle mit Mindest-Rutschhemmklassen (z. B. R9 bis R13), die je nach Branche und Arbeitsbereich einzuhalten sind.

DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr": Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt ebenfalls verbindliche Regeln heraus, die der Prävention dienen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ja, die Vorschriften zur Rutschsicherheit sind in Deutschland gesetzlich verankert und müssen von Unternehmen umgesetzt werden.

Welche Branchen sind betroffen und worauf müssen Unternehmen achten?

Die Vorschriften gelten branchenübergreifend, überall dort, wo Mitarbeiter tätig sind. Besonders relevant sind sie jedoch in Branchen, in denen die Rutschgefahr naturgemäß höher ist:

Gewerbe und Industrie: Produktionshallen, Werkstätten und Lager, wo Öl, Fett, Kühlmittel oder Staub auf den Boden gelangen können.

Lebensmittelindustrie und Großküchen: Feuchte und nasse Böden sind hier an der Tagesordnung, weshalb hohe Rutschhemmklassen (oft R11 oder höher) vorgeschrieben sind.

Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Pflegeheime und Labore, wo es oft nasse oder hygienisch sensible Bereiche gibt.

Bauwesen und Handwerk: Baustellen und Werkshallen, in denen die Böden oft uneben oder verschmutzt sind.

Unternehmen müssen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung die Rutschgefahr an jedem Arbeitsplatz bewerten. Dabei müssen sie auf die richtige Auswahl des Bodenbelags achten und gegebenenfalls durch spezielle Antirutsch-Beschichtungen nachbessern, um die geforderte Rutschhemmklasse zu erreichen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Wenn sich ein Unternehmen nicht an die gesetzlichen Vorschriften hält, drohen ernsthafte Konsequenzen:

Arbeitsrechtliche Folgen: Bei einem Unfall kann der Arbeitgeber für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Rutschgefahr bekannt war und keine Maßnahmen ergriffen wurden.

Strafrechtliche Folgen: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der verantwortliche Mitarbeiter oder das Unternehmen strafrechtlich belangt werden.

Verlust des Versicherungsschutzes: Die Berufsgenossenschaft kann die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall verweigern oder die Leistungen kürzen, wenn das Unternehmen die Vorschriften vorsätzlich missachtet hat.

Reputationsschäden: Ein bekannt gewordener Arbeitsunfall kann das Ansehen eines Unternehmens nachhaltig schädigen.

Fazit: Die Rutschsicherheit am Arbeitsplatz ist eine ernste Angelegenheit mit klaren gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen, die in die Sicherheit ihrer Mitarbeiter investieren, erfüllen nicht nur ihre rechtliche Pflicht, sondern schaffen auch eine sicherere und produktivere Arbeitsumgebung.