Ein Gabelstapler lädt eine Ladung auf die Rampe eines LKW

Rutschsicherheit im Fahrzeugbau und Ladungssicherung - Gesetzliche Vorschriften und die Bedeutung von Antirutsch


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Gesetzliche Vorschriften zur Rutschsicherheit im Fahrzeugbau

In Deutschland gibt es klare und verbindliche gesetzliche Vorschriften zur Rutschsicherheit, die auch im Fahrzeugbau eine wichtige Rolle spielen, insbesondere in Bereichen, in denen Personen ein- und aussteigen oder mit Ladung hantieren. Diese Vorschriften sind nicht als Empfehlungen, sondern als gesetzliche Verpflichtungen zu verstehen.

Die zentralen rechtlichen Grundlagen sind:

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Die ASR A1.5 "Fußböden" konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Sie besagt, dass Fußböden so beschaffen sein müssen, dass die Rutschgefahr so gering wie möglich ist. Dies betrifft auch Trittflächen und Einstiege von Fahrzeugen, die als Arbeitsstätten gelten können. Die ASR enthält eine Tabelle mit Mindest-Rutschhemmklassen (R-Klassen), die je nach Art der Nutzung und den zu erwartenden Stoffen auf dem Boden (z. B. Wasser, Öl, Schmutz) eingehalten werden müssen.

DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr": Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt ebenfalls verbindliche Regeln heraus, die der Prävention dienen. Sie konkretisiert die Anforderungen an Fußböden in Bereichen, in denen Rutschgefahr besteht.

DIN 51130: Diese Norm legt das Prüfverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung von Bodenbelägen fest und dient als Grundlage für die Einteilung in die R-Klassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Vorschriften vorschreiben, dass alle begehbaren Flächen, die im Rahmen der gewerblichen Nutzung eines Fahrzeugs betreten werden (z. B. Ladeflächen, Trittbretter, Einstiege), rutschhemmend sein müssen, um Unfälle zu vermeiden.

 

Häufigkeit von Unfällen durch Rutschen im Transportwesen

Unfälle durch Rutschen, Stolpern und Stürzen (SRS-Unfälle) gehören zu den häufigsten Unfallarten in Deutschland. Laut Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) machen SRS-Unfälle etwa 25 % aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle aus.

Auch wenn es keine spezifischen Statistiken gibt, die ausschließlich Unfälle durch Rutschen im Zusammenhang mit Fahrzeugen (außerhalb des Fahrbetriebs) erfassen, ist die Zahl der Unfälle beim Transport von Waren und Personen durch Rutschen oder Stolpern hoch. Dies geschieht vor allem beim Ein- und Aussteigen, beim Be- und Entladen oder beim Gehen auf rutschigen Ladeflächen. Die hohe Unfallhäufigkeit verdeutlicht die Notwendigkeit von präventiven Maßnahmen wie Antirutsch-Beschichtungen.

In Deutschland gibt es klare und verbindliche gesetzliche Vorschriften zur Ladungssicherung, die Verrutschen, Herabfallen oder Umkippen der Ladung während der Fahrt verhindern sollen. Diese Vorschriften sind nicht als Empfehlungen, sondern als gesetzliche Verpflichtungen zu verstehen.

 

Ladungssicherung - Vorschriften und Regelungen

Bedeutung von Antirutsch

Gesetzliche Vorschriften zur Ladungssicherung

 

Die zentralen rechtlichen Grundlagen sind:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Der § 22 StVO besagt, dass die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen, herabfallen oder hin- und herrollen kann. Diese Pflicht gilt für alle am Transport Beteiligten, vom Verlader über den Frachtführer bis zum Fahrzeugführer.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): § 31 StVZO stellt klar, dass der Fahrzeughalter die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht zulassen darf, wenn die Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert ist. Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs darf durch die Ladung nicht beeinträchtigt werden.

Handelsgesetzbuch (HGB): Im gewerblichen Güterverkehr regelt § 412 HGB, dass der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen hat.

DGUV Regel 108-003: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt ebenfalls verbindliche Regeln heraus, die der Prävention dienen und die Anforderungen an eine sachgerechte Ladungssicherung konkretisieren.

VDI-Richtlinie 2700: Obwohl es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Norm im engeren Sinne handelt, ist die Richtlinie VDI 2700 ein anerkannter Stand der Technik und dient als wichtiges technisches Regelwerk für eine korrekte Ladungssicherung.

 

Regelung der Arten von Rutschsicherung

Die gesetzlichen Vorschriften schreiben nicht vor, welche spezifische Art von Rutschsicherung zwingend zum Einsatz kommen muss. Stattdessen geben sie vor, dass die Ladung so gesichert sein muss, dass sie den physikalischen Kräften (Brems-, Beschleunigungs- und Fliehkräfte) standhält. Die Art der Sicherung wird also vom Verlader und Fahrzeugführer in Absprache mit dem Halter unter Berücksichtigung der Ladung und des Fahrzeugs selbst gewählt.

Die Ladungssicherung wird dabei grundsätzlich in zwei Hauptkategorien eingeteilt:

Formschlüssige Ladungssicherung: Hierbei wird die Ladung lückenlos bis an die Fahrzeugbegrenzungen (Stirnwand, Seitenwände) geladen, sodass kein Spielraum für Verrutschen besteht. Ladelücken müssen durch Sperrbalken, Keile oder Staupolster aufgefüllt werden.

Kraftschlüssige Ladungssicherung: Diese Methode basiert auf der Erhöhung der Reibung zwischen Ladung und Ladefläche. Dies wird erreicht, indem die Ladung mit Zurrmitteln wie Spanngurten auf die Ladefläche gepresst wird.

Bei der Umsetzung der kraftschlüssigen Ladungssicherung spielen Antirutschlösungen eine entscheidende Rolle. Zwar schreiben die Gesetze nicht explizit vor, dass Antirutschmatten oder -beschichtungen verwendet werden müssen, aber sie sind als Hilfsmittel anerkannt und werden in technischen Regelwerken wie der VDI 2700 empfohlen. Sie können den Reibungsbeiwert zwischen Ladung und Ladefläche erheblich erhöhen, was die benötigte Anzahl von Zurrmitteln reduziert und die Sicherung effizienter macht.

 

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