Unfallpräventation S-R-S Unfälle - Vorschriften und Regeln

Unfälle durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen (sogenannte S-R-S-Unfälle) gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen. Mit zahlreichen negativen Folgen für die Betroffenen, wie auch die Unternehmen. Um solche Unfälle möglichst zu vermeiden oder die Gefahr so gering wie möglich zu halten, haben die Gesetzgeber der unterschiedlichen Länder, wie auch die Europäische Union, zahlreiche Vorschriften, Empfehlungen und Regeln erlassen und veröffentlicht. Wir informieren Sie auf den folgenden Seiten über alle wichtigen Aspekte der Regelungen und Vorschriften, sowohl national wie international.

Folgende Informationen haben wir für Sie zusammengestellt:
  • Übersicht über die aktuelle Lage zu Arbeitsunfällen
  • Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen (inkl. Download)
  • Regelungen für Antirutsch und Unfallprävention in Deutschland
  • DGUV Regel 108-003 inkl. Download
  • Pflichten für Arbeitgeber hinsichtlich Schutz vor Rutschunfällen (verbindlich)
  • Unterschied zwischen DGUV Vorschriften und DGUV Regeln
  • Internationale Vorschriften und Regeln (EU und Außer-EU)
  • Beispiel (Frankreich)
  • Messung und Messverfahren der Rutschhemmung in Deutschland
  • Messung und Messverfahren International (EU, USA, UK)
  • Links zu Regelwerken (Gesetze, Technische Regelwerke, BG-Vorschriften)

* Diese Informationen entsprechen keiner Rechtsberatung. Die Vorschriften und Gesetze unterliegen der regelmäßigen Aktualisierung. Wir garantieren nicht für die Aktualität der Informationen.

Grafik Arbeitsunfälle nach Beruf

Statistik Arbeitsunfälle in Deutschland 2024

Jährlich veröffentlich die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) einen aktuellen Jahresbericht über Arbeitsunfälle in Deutschland. Nach dem Bericht der DGUV aus dem Jahr 2024 stellen sogenannte "S-R-S-Unfälle" die zweithäufigste Unfallursache in deutschen Unternehmen dar.

156.314 Unfälle waren demnach in 2023 auf diese Ursache zurückzuführen!

21,9% aller Unfälle sind "SRS"-Unfälle (Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle)

Im Jahr 2023 entfielen etwa 21,9% aller Arbeitsunfälle in Deutschland auf Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS-Unfälle). Das macht SRS-Unfälle zur zweithäufigsten Ursache für Arbeitsunfälle. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht jährlich Statistiken zu Arbeitsunfällen, die auch nach Ursachen aufgeschlüsselt sind. 

Statistiken und Grafiken:

Die DGUV veröffentlicht jährlich einen Bericht zum "Unfallgeschehen", der auf Unfallanzeigen von Unternehmen basiert. Diese Statistiken sind valide, da Unternehmen meldepflichtige Unfälle (Verletzungen mit mindestens vier Tagen Arbeitsunfähigkeit) melden müssen. Die DGUV-Statistik weist aus, dass SRS-Unfälle im Jahr 2023 rund 21,9% aller Arbeitsunfälle ausmachten. Es gibt auch Grafiken und Factsheets, die spezifisch auf SRS-Unfälle eingehen, wie z.B. das Factsheet der DGUV. Diese Grafiken können die Entwicklung der SRS-Unfälle über die Jahre oder den Anteil an den Gesamtunfällen darstellen. 

Ursachen und Folgen:

  • SRS-Unfälle sind die zweithäufigste Unfallursache nach innerbetrieblichem Transport. 
  • Stolpern, Rutschen und Stürzen können zu verschiedenen Verletzungen führen, wie z.B. Knöchel- und Fußverletzungen. 
  • Diese Verletzungen können wiederum zu längeren Arbeitsausfällen führen. 
  • Daher ist es wichtig, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um SRS-Unfälle zu vermeiden. 

Zusammenfassend lässt sich sagen: SRS-Unfälle sind ein erhebliches Problem im deutschen Arbeitsalltag und machen einen beträchtlichen Teil der Arbeitsunfälle aus. Die DGUV bietet detaillierte Statistiken und Grafiken zu Arbeitsunfällen, einschließlich SRS-Unfällen, die für die Präventionsarbeit genutzt werden können. 

Quelle: DGUV

Antirutschbeschichtung Bauindustrie

Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen

Die Arbeitsstättenverordnung [1] fordert, dass Fußböden u. a. rutschhemmend ausgeführt sein müssen. Die Arbeitsstättenregel, ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ [2] konkretisiert diese Forderung und verweist dabei auf die Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber durchzuführen ist. Diese DGUV Information dient zur Bewertung der Rutschgefahr unter betrieblichen
Bedingungen durch Prüfung der Rutschhemmung.

Rutschunfälle - Weitere Ergebnisse

Leider geschehen auch immer wieder tödliche Arbeitsunfälle, die auf Rutschen oder Stolpern zurückzuführen sind. Einige Branchen haben hierbei eine besonders hohe Gefahrenlage.

  • Ursachen für Arbeitsunfälle Grafik

    Ursachen von Arbeitsunfällen

    Bauliche Anlagen stellen den mit Abstand größten Unfallverursacher für Unfälle am Arbeitsplatz dar. Viele dieser Unfälle könnten durch einen verbesserten Schutz gegen Asrutschen vermieden werden.

  • Grafik tödliche Arbeitsunfälle

    Tödliche Unfallursachen

    Absturz ist die häufigste Todesursache bei Arbeitsunfällen. Diese Erkenntnis macht die große Bedeutung von sicherem Schutz gegen Rutschen und Stolpern besonders drastisch deutlich,

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Regelungen für Antirutsch in Deutschland für Unternehmen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist die zentrale Organisation für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Ihre Regeln und Vorschriften, insbesondere die zur Verhinderung von Rutschunfällen, sind darauf ausgelegt, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und Unfälle zu minimieren. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat Vorschriften und Regelungen zur Vermeidung von Unfällen durch Rutschen. Diese Vorschriften beziehen sich auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen, die Auswahl geeigneter Materialien, die Schulung der Mitarbeiter und die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Ein wichtiger Punkt ist die Sicherstellung von rutschfesten Oberflächen in Bereichen, in denen das Risiko des Rutschens besteht, wie beispielsweise in Produktionsstätten, Lagerhäusern oder auf Baustellen. Auch das richtige Verhalten der Mitarbeiter, wie das Tragen geeigneter Schuhe und das Befolgen sicherheitsrelevanter Anweisungen, spielt eine entscheidende Rolle. Die DGUV stellt auch Informationen und Handlungshilfen zur Verfügung, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Maßnahmen zur Unfallvermeidung aufzuklären. Es ist empfehlenswert, die spezifischen DGUV-Vorschriften und -Regelungen zu konsultieren, um detaillierte Informationen zu erhalten.

Deckblatt der DGUV Regel 108-003

DGUV-Regel 108-003

Hier können Sie die DGUV-Regel 108-003 zur Sicherheit vor Rutschunfällen herunterladen. In der DGUV-Regel finden Sie die genauen Vorgaben für die Rutschhemmungsklasse (R9 bis R13), die eine Antirutschbeschichtung in unterschiedlichen Branchen und Anwendungsfällen aufweisen muss.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage, nach der Unternehmen in Deutschland ihre Arbeitsstätten und Böden gegen Unfälle durch Rutschen sichern müssen, ist klar und verbindlich. Es handelt sich hierbei nicht um Empfehlungen, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung.

Die zentralen rechtlichen Grundlagen sind:

  1. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
    Das ArbSchG ist die grundlegende rechtliche Norm für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es verpflichtet Arbeitgeber allgemein dazu, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Bei dieser Beurteilung müssen alle Gefahren am Arbeitsplatz, einschließlich der Rutschgefahr, systematisch ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden.
  2. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
    Diese Verordnung konkretisiert die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz für die Gestaltung von Arbeitsstätten. Der Anhang zur ArbStättV (§ 3 Abs. 1) enthält spezifische Anforderungen an Fußböden. Dort wird gefordert, dass Fußböden in Räumen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen dürfen. Sie müssen zudem tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein.
  3. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
    Die ASR geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wieder. Sie sind keine Gesetze, aber bei ihrer Einhaltung kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt. Die ASR A1.5 "Fußböden" ist das zentrale Regelwerk für die Rutschsicherheit. Sie beschreibt detailliert:
  4. DGUV Regel 108-003:
    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ergänzt die staatlichen Vorschriften mit eigenen Regeln. Die DGUV Regel 108-003 ist nahezu identisch mit der ASR A1.5 und gibt ebenfalls eine Zuordnung von Arbeitsbereichen zu den erforderlichen Rutschhemmklassen.

Risikobewertung

Eine Risikobewertung, oft auch Gefährdungsbeurteilung genannt, ist ein systematischer Prozess, den Unternehmen durchführen müssen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung oder Minimierung zu ergreifen. Im Kontext der Prävention von Unfällen durch Rutschen konzentriert sich diese Bewertung speziell auf die Rutschgefahr an allen relevanten Arbeitsbereichen.

Zweck und Ablauf der Risikobewertung

Die Risikobewertung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument des Arbeitsschutzes, verankert im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Für die Prävention von Rutschunfällen läuft sie in der Regel in folgenden Schritten ab:

  1. Gefährdung identifizieren: Das Unternehmen begeht alle Arbeitsbereiche und stellt fest, wo die Gefahr durch Rutschen, Stolpern oder Stürze besteht. Dies kann auf nassen, öligen, glatten oder unebenen Böden, Treppen oder Rampen der Fall sein.
  2. Risiko bewerten: Jede identifizierte Gefahr wird bewertet. Dabei werden die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls und die möglichen Folgen (von einer leichten Prellung bis zu schweren Verletzungen) eingeschätzt.
  3. Maßnahmen ableiten und umsetzen: Basierend auf der Risikobewertung werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. Dies kann die Auswahl eines rutschhemmenden Bodenbelags, das Anbringen von speziellen Antirutschbeschichtungen oder das Verlegen von Matten sein.
  4. Maßnahmen überprüfen: Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Was wird bei der Risikobewertung der Rutschgefahr berücksichtigt?

Die Bewertung der Rutschgefahr ist ein komplexer Vorgang, der verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Beschaffenheit des Bodens: Ist der Boden glatt, rau, uneben oder beschädigt?
  • Art der Verunreinigung: Welche Stoffe können auf den Boden gelangen (Wasser, Öl, Fette, Kühlmittel, Mehl, etc.)?
  • Arbeitsverfahren: Welche Tätigkeiten finden auf der Fläche statt (Gehen, Stehen, Transportieren schwerer Lasten)?
  • Arbeitskleidung und Schuhwerk: Tragen die Mitarbeiter geeignetes, rutschhemmendes Schuhwerk?

Die Risikobewertung mündet oft in die Empfehlung, einen Bodenbelag mit einer bestimmten Rutschhemmklasse (R-Klasse) nach DIN 51130 zu verwenden. Wenn der vorhandene Boden diese Klasse nicht erreicht, muss das Unternehmen geeignete Maßnahmen wie die Installation einer Antirutschbeschichtung ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Präventive Maßnahmen

Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (ArbSchG, ArbStättV, ASR A1.5 etc.) müssen Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen, die einem bestimmten hierarchischen Prinzip folgen, um die Sicherheit der Arbeitsstätten zu gewährleisten. Die zentrale rechtliche Anforderung ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, aus der die folgenden Maßnahmen abgeleitet werden müssen.

Das gängige Vorgehen folgt dabei dem STOP-Prinzip:

  • S - Substitution (Ersatz): Gefährliche Stoffe oder Verfahren sollen, wenn möglich, durch weniger gefährliche ersetzt werden.
  • T - Technische Maßnahmen: Gefahren sollen durch technische Lösungen beseitigt oder minimiert werden.
  • O - Organisatorische Maßnahmen: Es werden Arbeitsanweisungen und Verhaltensregeln festgelegt, um die verbleibenden Gefahren zu reduzieren.
  • P - Persönliche Schutzmaßnahmen: Als letzte Maßnahme wird persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt.

Im Detail müssen Unternehmen die folgenden präventiven Maßnahmen erbringen:

1. Technische Maßnahmen (prioritär)

Technische Maßnahmen sind die wirksamsten, da sie die Gefahr an der Quelle bekämpfen.

  • Auswahl des richtigen Bodenbelags: Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Bodenbelag in den jeweiligen Arbeitsbereichen die erforderliche Rutschhemmklasse (R-Klasse nach DIN 51130) aufweist. Bei nassen oder öligen Böden sind höhere R-Klassen vorgeschrieben.
  • Installation von Antirutschbeschichtungen: Wenn der vorhandene Boden die Anforderungen nicht erfüllt, müssen Unternehmen ihn durch das Auftragen einer Antirutschbeschichtung nachrüsten. Dies ist eine der effektivsten Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung von Böden und Oberflächen.
  • Instandhaltung und Reparatur: Böden müssen regelmäßig auf Beschädigungen (Risse, Löcher) überprüft und diese umgehend repariert werden, um Stolperfallen zu beseitigen.
  • Drainage und Entwässerung: In Nassbereichen muss eine wirksame Entwässerung (z. B. durch Rinnen, Abläufe) sichergestellt werden, damit sich keine Flüssigkeiten auf dem Boden ansammeln.
2. Organisatorische Maßnahmen

Reinigungs- und Wartungspläne: Es müssen verbindliche Reinigungspläne erstellt werden, die sicherstellen, dass die Böden regelmäßig und ordnungsgemäß von Schmutz, Öl oder anderen rutschfördernden Stoffen befreit werden.

  • Kennzeichnung von Gefahrenbereichen: Bereiche, in denen temporär erhöhte Rutschgefahr besteht (z. B. während der Reinigung), müssen deutlich durch Warnschilder (z. B. "Achtung, nass!") gekennzeichnet werden.
  • Schulung der Mitarbeiter: Beschäftigte müssen über die Rutschgefahren am Arbeitsplatz, das richtige Verhalten und die Bedeutung der rutschhemmenden Oberflächen und des Schuhwerks informiert und geschult werden.
3. Persönliche Schutzmaßnahmen

Bereitstellung von Sicherheitsschuhen: Unternehmen sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern in Bereichen mit Rutschgefahr geeignete, rutschhemmende Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen. Die Mitarbeiter sind wiederum verpflichtet, diese Schuhe zu tragen.

Die Umsetzung all dieser Maßnahmen muss in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Sie ist der Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften, dass das Unternehmen seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist.

Dokumentation und Nachweis

Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Unternehmen alle präventiven Maßnahmen, die aus der Risikobewertung resultieren, sorgfältig dokumentieren. Diese Dokumentation ist nicht nur eine Pflicht, sondern dient auch als wichtiger Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften, dass das Unternehmen seine Fürsorgepflicht erfüllt hat.

Die Dokumentation sollte folgende Punkte umfassen:

1. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Dies ist das Herzstück der Dokumentation. Jede Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich festgehalten werden. Die Dokumentation sollte:

  • die festgestellten Gefahren (z. B. Rutschgefahr durch Nässe, Öl, etc.)
  • die Bewertung des Risikos
  • die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen (z. B. Einsatz einer speziellen Antirutschbeschichtung)
  • die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen
  • die Fristen für die Umsetzung der Maßnahmen
  • das Datum der Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung enthalten.
2. Dokumentation der technischen Maßnahmen

Produktnachweis: Es muss dokumentiert werden, welches Produkt (z. B. eine Antirutschbeschichtung mit der Rutschhemmklasse R13) eingesetzt wurde. Ein Datenblatt oder eine Produktbeschreibung des Herstellers, die die Rutschhemmklasse bestätigt, sollte beigefügt werden.

  • Ausführungsnachweis: Es muss festgehalten werden, wann und von wem die Maßnahmen (z. B. das Anbringen der Antirutschbeschichtung) durchgeführt wurden.
3. Dokumentation der organisatorischen Maßnahmen

Betriebsanweisungen und Schulungen: Die Durchführung von Schulungen zur Rutschgefahr muss nachgewiesen werden. Dies kann durch Schulungsprotokolle, Teilnehmerlisten oder digital dokumentierte Unterweisungen erfolgen.

  • Reinigungspläne: Der Reinigungs- und Instandhaltungsplan muss dokumentiert und dessen Einhaltung überprüft werden.
4. Dokumentation der persönlichen Schutzmaßnahmen

Beschaffung und Übergabe: Es muss belegt werden, dass geeignete Sicherheitsschuhe mit rutschhemmender Sohle beschafft und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wurden.

  • Unterweisung: Die Mitarbeiter müssen im Umgang und in der Pflege der persönlichen Schutzausrüstung unterwiesen werden. Auch dies muss dokumentiert werden.

Schulungen

Die DGUV betont die Bedeutung von Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für Rutschgefahren zu schärfen und präventives Verhalten zu fördern.

DGUV Vorschriften und DGUV Regeln - Was ist der Unterschied?

  • DGUV Vorschriften

    • Verbindlichkeit: DGUV Vorschriften sind rechtlich verbindliche Regelungen, die von den Unfallversicherungsträgern erlassen werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten.
    • Inhalt: Sie legen spezifische Anforderungen an den Arbeitsschutz fest und beziehen sich häufig auf bestimmte Tätigkeiten oder Branchen.
    • Ziel: Das Hauptziel ist es, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
  • DGUV Regeln

    • Empfehlungscharakter: DGUV Regeln sind Empfehlungen, die als Leitfäden zur Umsetzung der Vorschriften dienen. Sie sind nicht rechtlich verbindlich, bieten jedoch wertvolle Hinweise zur praktischen Umsetzung der Anforderungen.
    • Inhalt: Sie enthalten detaillierte Informationen und Beispiele, wie die Vorschriften eingehalten werden können, und geben Best Practices für den Arbeitsschutz.
    • Ziel: Sie sollen Unternehmen helfen, die Vorschriften effektiv umzusetzen und ein hohes Sicherheitsniveau zu erreichen.
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Rundes Bild mit Flaggen der EU Staaten

Regelungen, Richtlinien und Vorschriften International

In den europäischen und internationalen Ländern gibt es verbindliche Regeln und Vorschriften zur Vermeidung von Unfällen durch Rutschen, die in verschiedenen Rechtsvorschriften und Normen festgelegt sind. Diese Vorschriften sind häufig Teil der allgemeinen Arbeitsschutzgesetze und -richtlinien, die darauf abzielen, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

EU Richtlinien zum Schutz vor Unfällen durch Rutschen

Auf europäischer Ebene gibt es keine einzelne Richtlinie, die sich ausschließlich mit der Prävention von Unfällen durch Rutschen befasst. Stattdessen sind die grundlegenden Schutzmaßnahmen in einem übergeordneten rechtlichen Rahmenwerk verankert, das die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, nationale Gesetze zu erlassen und umzusetzen.

Die wichtigste Grundlage ist die EG-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 89/391/EWG).

Die EG-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie (89/391/EWG)

Diese Richtlinie legt die grundlegenden Prinzipien für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der gesamten Europäischen Union fest. Sie ist der "Überbau" für alle nationalen Arbeitsschutzgesetze (wie das deutsche Arbeitsschutzgesetz).

Wichtige Prinzipien, die sich auch auf die Rutschsicherheit beziehen, sind:

  • Pflicht zur Gefahrenbeurteilung: Die Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber, alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu beurteilen und zu dokumentieren. Dazu gehört auch die Identifizierung von Gefahren, die zu Rutsch-, Stolper- und Sturzunfällen führen können.
  • Grundsatz der Prävention: Arbeitgeber müssen Gefahren an der Quelle bekämpfen, also präventiv handeln. Die Richtlinie setzt eine Hierarchie der Präventionsmaßnahmen fest:
  • Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beschäftigten über alle Gefahren am Arbeitsplatz zu informieren und sie entsprechend zu unterweisen.
Konkretisierung durch weitere Richtlinien und nationale Gesetze

Die Rahmenrichtlinie wird durch spezifischere Einzelrichtlinien ergänzt. Beispielsweise verlangt die Arbeitsstättenrichtlinie (Richtlinie 89/654/EWG) von den Mitgliedstaaten, dass Arbeitsstätten den Sicherheitsanforderungen genügen. Dazu gehört die Vorgabe, dass Fußböden stabil, eben, ohne gefährliche Löcher oder Schrägen und nicht rutschig sein dürfen.

Diese EU-Richtlinien werden dann von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland geschieht dies durch Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wie die ASR A1.5 "Fußböden". Diese nationalen Vorschriften machen die EU-Vorgaben konkret und geben detaillierte Anweisungen zur Auswahl der richtigen Bodenbeläge und zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

Frankreich

Beispiel Frankreich

In Frankreich gibt es mehrere Vorschriften und Regelungen zur Vermeidung von Unfällen durch Rutschen, die sich auf die Sicherheit am Arbeitsplatz konzentrieren. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte:

  • Code du Travail (Arbeitsgesetzbuch)

    Das französische Arbeitsgesetzbuch enthält Bestimmungen, die Arbeitgeber zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter verpflichten. Dies umfasst die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, um Risiken wie Rutschen und Stürze zu identifizieren und zu minimieren.

  • Richtlinien zur Arbeitssicherheit

    Die französische Behörde für Arbeitsschutz (Direction Générale du Travail, DGT) gibt Empfehlungen und Richtlinien heraus, die spezifische Maßnahmen zur Vermeidung von Rutschunfällen umfassen. Diese Richtlinien betonen die Notwendigkeit, rutschfeste Materialien zu verwenden und geeignete Schulungen für Mitarbeiter anzubieten.

  • Normen und Standards

    In Frankreich werden europäische Normen (wie EN 13893 und EN 51130) zur Bewertung der Rutschhemmung von Bodenbelägen anerkannt und umgesetzt. Diese Normen legen fest, wie die Rutschhemmung getestet und bewertet werden soll.

  • Verpflichtungen der Arbeitgeber

    Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Rutschgefahr zu minimieren. Dazu gehören die Auswahl rutschfester Materialien, die ordnungsgemäße Wartung von Oberflächen und die Bereitstellung von Schulungen zur Sicherheit für die Arbeitnehmer.

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Messung der Rutschhemmung

In den Ländern wird die Rutschhemmung auf unterschiedliche Art und Weise gemessen. Gemeinsam haben die Verfahren, dass sie genormt sind und einem Standard entsprechen, der eine Vergleichbarkeit der Produkte zulässt. Die Vorschriften und Regelungen der unterschiedlichen Länder bezüglich des Schutzes vor S-R-S-Unfällen beziehen sich auf die national oder international gültigen Messverfahren. So werden in Deutschland die Regeln der DGUV nach den in Deutschland gültigen Einteilungen - von R9 bis R13 - formuliert. Der Ablauf zur Bestimmung der Rutschhemmungsklassen erfolgt in Deutschland streng reglementiert und wird in der DIN-Vorschrift DIN 51130 festgehalten. Antirutsch-Produkte können sich diesem Verfahren unterziehen und erhalten bei Bestehen der Tests eine Zertifizierung.

Unsere Produkte Protec R13 One und Protec R13 Two sind nach DIN 51130 für die höchste Rutschhemmungsklasse R13 zertifiziert.

Messverfahren der Rutschhemmung - National und International

  • Deutschland

    DIN 51130 (Deutschland)

    Diese Norm beschreibt das Verfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung von Bodenbelägen. Es wird in einem Neigungswinkel-Test gemessen, bei dem eine Testfläche mit einer speziellen Gleitplatte und einer Gleitmittel beschichtet wird. Die Ergebnisse werden in Rutschhemmungsklassen (z.B. R9 bis R13) eingeteilt.

    • Anwendung: Diese Norm ist besonders relevant für den gewerblichen und industriellen Einsatz, wo es auf die Rutschfestigkeit ankommt, wie in Werkstätten, Lagerhäusern oder Produktionsstätten.
    • Durchführung: Eine Gleitplatte wird auf die getestete Oberfläche geschoben, während der Neigungswinkel der Oberfläche schrittweise erhöht wird. Der Neigungswinkel, bei dem die Platte zu gleiten beginnt, wird gemessen und in Rutschhemmungsklassen eingeteilt: R9 (geringste Rutschhemmung) bis R13 (höchste Rutschhemmung).
  • Europa

    EN 13893 (Europa)

    Diese Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung von Bodenbelägen in Innenräumen fest. Hierbei wird die Gleitreibung in einem speziellen Testgerät gemessen, wobei die Rutschhemmung in Wertzahlen von 0 bis 1 angegeben wird.

    • Anwendung: Diese Norm wird häufig für Bodenbeläge in Innenräumen verwendet, wie in Büros, Schulen und Krankenhäusern.
    • Durchführung: Hierbei wird ein spezifisches Gerät verwendet, das die Gleitreibung unter kontrollierten Bedingungen misst. Der Reibungskoeffizient wird ermittelt und in einem Wert zwischen 0 und 1 angegeben. Ein höherer Wert bedeutet eine bessere Rutschhemmung.
  • USA

    ASTM C1028 (USA)

    Diese Methode wird zur Bestimmung der Rutschfestigkeit von Bodenbelägen verwendet. Es wird eine Gleitplatte verwendet, um die Reibung zu messen, und die Ergebnisse werden in einem Wert angegeben, der die Rutschfestigkeit beschreibt.

    • Anwendung: Diese Methode wird in den USA häufig für Bodenbeläge und Materialien verwendet, die in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden eingesetzt werden.
    • Durchführung: Eine Gleitplatte wird auf die Oberfläche gezogen, und die erforderliche Kraft wird gemessen, um die Gleitreibung zu bestimmen. Der Wert, der dabei ermittelt wird, zeigt die Rutschfestigkeit an und wird häufig in einer numerischen Skala angegeben.
  • United Kingdom

    Pendel-Test (z.B. BS 7976, UK)

    Bei diesem Verfahren wird ein Pendelgerät verwendet, das auf der Oberfläche des Bodenbelags schwingt. Die Rutschhemmung wird durch den Winkel gemessen, bei dem das Pendel ins Gleiten gerät, und wird in einer Rutschhemmungsklasse angegeben.

    • Anwendung: Diese Methode wird häufig in Großbritannien und anderen Ländern für die Bewertung von Bodenbelägen in öffentlichen Bereichen verwendet.
    • Durchführung: Bei diesem Test wird ein Pendel, das eine spezielle Gleitfläche hat, auf der getesteten Oberfläche geschwungen. Der Winkel, bei dem das Pendel ins Gleiten gerät, wird gemessen und in Rutschhemmungsklassen eingeteilt.
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